Teilnahme zur Auffrischung der Kenntnisse sowie aktueller Tendenzen und Rechtslagen in der Liegenschaftsbewertung – insbesondere auch im Hinblick auf Fachgespräche mit Referenten und anderen Teilnehmern zu Auswirkungen der Vertragsraumordnung auf Liegenschaftsbewertungen, die bisher weder im LBG noch in ÖNORMEN o.ä. berücksichtigt sind.