Seminar Mi 25. September 2019 / 15:00-18:15
im gbd LAB Dornbirn

„Immobilienentwicklung: RECHT vielfältig! Aktuelle Themen für Ziviltechniker und Projektentwickler“
mit Augenmerk auf aktuelle Fragestellungen
zu folgenden interdisziplinären Themenschwerpunkten:

  1. Raumordnung Vorarlberg: Umwidmung, (Vertrags-)Raumordnung
  2. Attraktivität einer Liegenschaft: liegenschaftsrechtliche Due Diligence
  3. Ankauf einer Liegenschaft: Zusicherungen im Kaufvertrag, Grundverkehr nach dem Vorarlberger Grundverkehrsgesetz
  4. Verwertung des Projektes: BTVG, Buy-to-Let-Projekte, Verkauf des Gesamtprojektes (Asset und Share Deal, Forward Purchase)

Bei Immobilienentwicklungen
werden Architekten & Raumplaner ebenso
wie die verschiedensten Disziplinen von Fachplanern
zunehmend in juristische Themen und (typische) Fallstricke
der öffentlichen als auch privaten Rechtsgebiete involviert, wie z.B.

  • Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb bestehender Widmungen
  • Änderungspotentiale auf Basis der (lokalen) Raumplanungsrechte & Verordnungen
  • Ankaufsüberlegungen von AG mit Worst- / Best-Case-Szenarien der Projektentwicklung
  • Technischen Planungen mit möglichst flexiblen Nutzungsmöglichkeiten inkl. Betrieb
  • Parifizierung samt Verkauf an Endnutzer oder als Exit Szenario an Investoren

Gemeinsam mit dem auf Immobilienentwicklungen und Liegenschaftsrecht spezialisierten
Rechtsanwalt Klaus PFEIFFER / Partner der Kanzlei Weber & Co Wien
wird Evelyn Susanne ERNST-KIRCHMAYR / Inhaberin DIe ERNST  mit Spezialisierung auf
Wechselwirkungen Raumplanung<>Recht<>Immobilienentwicklungen
ausgewählte Aspekte zu o.g. Themen behandeln

Wenn Sie spezifische Interessen mit der Anmeldung bekannt geben,
so werden wir diese in unserem Vortrag einplanen bzw. gerne mit den TeilnehmerInnen diskutieren!

Für weitere Informationen sowie
Möglichkeit zur Anmeldung auf Homepage der zt:akademie als Veranstalterin
Link > 25.09.2019 Vorarlberg Seminar Immobilienentwicklung: RECHT vielfältig!

Hinweis: Für eine Teilnahme ist KEINE Mitgliedschaft in der Kammer der Ziviltechniker erforderlich
Mitglieder der Ziviltechnikerkammer erhalten die üblichen Reduktionen