Ab 21.03.2019 wird die neue Widmungskonkretisierung „überwiegend geförderter Wohnbau“ bei Umwidmungen nun also rechtliche Realität …

… „überwiegend“ formuliert das Gesetz allerdings „2/3 Anteil“ laut einem Schreiben, das zwar inhaltlich den Gemeinderat passiert hat aber juristisch nicht so klar zu benennen ist – auch Ausnahmen sollen möglich sein, bei komplexen Gegebenheiten, oder so.

IMMERHIN: das Instrument der Städtebaulichen Verträge ist nun bald 5 Jahre lang zumindest vom Gesetzestext her unverändert, im Gegensatz zu den sonstigen gut 170 Änderungen im Jahr 2018 war die Formulierung des § 1a im Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch auch weiterhin „perfekt“, oder zumindest ausreichend.

In welchem Verhältnis stehen nun aber die Städtebaulichen Verträge zu der Forderung des Anteils von 2/3 geförderter Wohnbau? RECHT kompliziert, scheint es uns – von Stadtplanern, Juristen und Immobilienentwicklern höchst unterschiedlich geführte Diskussionen!

… besonders divers übrigens auch die Postings in der online-Versionen des nachfolgenden Artikels, bei dem Evelyn Susanne ERNST nach Ihrer aktuellen Einschätzung ebenso gefragt wurde wie der Doyen der Wiener Bauwirtschaft Winfried KALLINGER und Hans Jörg ULLREICH als Bauträgersprecher der Wiener Wirtschaftskammer:

https://derstandard.at/2000099603305/Neue-Widmungskategorie-sorgt-fuer-Verunsicherung

Artikel im Format pdf: