SEMINAR AUSGEBUCHT!

Kurzseminar am 13.05.2019 von 18-20h in der zt:akademie der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland

                   Geförderter und gemeinnütziger Wohnbau in Wien –
      von B wie „Bauordnungsnovelle“ bis W „wissenswerte Grundlagen“

DAS aktuelle Thema für Projektentwickler, Raumplaner und Architekten,
seit der am 21.12.2018 mit LGBl idF 69/2018 kundgemachten und seit 21.03.2019 rechtskräftigen Bauordnungsnovelle Wien nicht zuletzt da nun laut „ergänzendem Schreiben“

  • für Umwidmungen ab 5.000 m2
  • „im Normalfall“
  • bis zu 2/3 mit der Widmungskonkretisierung „geförderten Wohnbau“ festzulegen sind.

Wir freuen uns, Ihnen nach dem ausgebuchten gemeinsamen Seminar am 20.02.2019 mit Michael GEHBAUER und Cilli WILTSCHKO / beide WBV-GPA

bei diesem Termin als Co-Referent von Evelyn Susanne ERNST

Michael PECH / Vorstand der ÖSW Österreichischen Siedlungswerk Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft
mit seiner jahrzehntelagen Erfahrung anbieten zu können.

Michael PECH ist nicht nur ausgebildeter Architekt mit österreichischer Ziviltechnikerprüfung sondern auch international geprüftes Mitglied der in Immobilienkreisen hoch angesehenen Royal Chamber of Chartered Surveyors (MRICS), dem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen

Seit 1997 ist er im Vorstand der ÖSW AG tätig, die mit Ihren über 25. Beteiligungen und aktuell ca. 56.000 verwalteten Einheiten sowie einer Bilanzsumme von 2,5 Mrd die größte gemeinnützige Bauträger Gruppe in Österreich darstellt.

Die geplanten Themenschwerpunkte der beiden Referenten aus Sicht der Raum-/Stadtplanung, Projektentwicklung und vor allem deren Realisierung sind u.a.

  1. Überblick geförderter und gemeinnütziger vs. freifinanzierter Wohnbau in Wien
  2. relevante alte und neue Regelungen zum geförderten Wohnbau in der aktuellen Bauordnung
  3. (Ober)Grenzen in der Kalkulation von Baukosten, Grundstückskostenanteil etc.
  4. (verbindliche) Standards von Nutzungen, Materialien, Bauträgern, Mieteransprüchen
  5. Erfahrungen aus der gemeinsamen Entwicklung freifinanzierter + gemeinnütziger/geförderter Wohnbau
  6. zukünftige Trends im Wohnbau

Link zum Programm auf der Homepage der zt:akademie als Veranstalterin – Anmeldung nicht mehr möglich da ausgebucht!

> zt:akademie Seminar 6. Mai 2019 ab 18h

Hinweis: Für eine Teilnahme ist KEINE Mitgliedschaft in der Kammer der Ziviltechniker erforderlich – Mitglieder der Ziviltechnikerkammer erhalten die üblichen Reduktionen

Einladung erhalten – teilgenommen – Zertifikat eingeheimst 🙂

Wir freuen uns über den unerwartet zertifizierten „Herzlichen Dank für die Realisierung Ihres Projektes für den Wirtschaftsstandort Wien“ – samt Originalunterschriften von Bürgermeister Michael LUDWIG & Wirtschaftsstadtrat Peter HANKE …

… nur Datum wurde auf der Urkunde keines eingetragen – aber da freundlicherweise im Rahmen der Feierlichkeiten im Festsaal des Wiener Rathauses auch „offizielle Photos“ vor einer Leinwand der Wirtschaftsagentur samt erkennbarem Rathausboden erstellt wurden haben wir nicht nur eine Erinnerung sondern auch ein Beweisstück:

Am Mittwoch 10. April 2019 hat DIe ERNST eine Urkunde als „ausgezeichnetes Unternehmen“ für eine Projektrealisierung zum Themenbereich Stadtplanung – Immobilienbewertung – Vertragsraumordnung am Wirtschaftsstandort Wien erhalten: da freuen wir uns doch sehr!

In interdisziplinärer Zusammensetzung besprechen wir zu 2 sehr unterschiedlichen Liegenschaften das Potential aus Sicht der Raumplanung – Basis die seit 1. März 2019 rechtskräftigen Novellen RPG & GVG – sowie der Projektentwicklung, deren Basis keine direkten normativen Veränderungen, allerdings sind Trends i.S. von indirekten Reaktionen des Markts miteinzubeziehen.

… eine hehre und jedenfalls spannende Aufgabe, die in naher Zukunft sicherlich noch viele Fachmeinungen und Diskussionen mit sich bringen wird.

Diese Termine sind nicht öffentlich, wenn Sie ähnliche Fragestellungen beschäftigen oder sich durch Fachbeiträge an unseren interdisziplinären Diskussionen beteiligen wollen so freuen wir uns über Ihre Nachricht unter office@die-ernst.at und kontaktieren Sie gerne sobald wir unsere nächsten Termine planen!

Immobilienentwicklungen – Stadtplanung – Städtebauliche Verträge – Marktanalysen und Prognosen … das Übliche.
Wir würden mehr verraten, dürfen aber nicht.

nur soviel:

    Raum- & Stadtplaner, Immobilienentwickler & Co finden Hamburg weiterhin spannend!

Aufgabenbedingt sind wir vielleicht etwas unauffälliger als die mittlerweile schon jahrzehntelangen Architektenkarawanen gen chice HafenCity, Tanzende Türme, Side Hotel & Co, in den letzten Jahren auch zur beobachtenswerten Stadtteilentwicklung aus Anlass der IBA Hamburg-Wilhelmsburg oder den innerstädtischen City-IKEA.

Wir „beobachten“ die städtebaulichen Entwicklungen in Hamburg bekanntlich seit „vor Hafencity“ – ebenso wie das „Erstarken“ des § 11 Baugesetzbuch des Bundes, besser bekannt als „Städtebauliche Verträge“: ohne jeglicher Verletzung von Verschwiegenheitsverpflichtungen lässt sich auch immer wieder vortrefflich über die jahrelangen partizipativen Verfahren inkl. veröffentlichte Verträge wie z.B. die Städtebaulichen Verträge zur Entwicklung Mitte Altona oder das laufende öffentliche Verfahren zur Entwicklung des Holsten Quartiers diskutieren …

Neben unseren Terminen für Projektentwicklungen im Frühstadium bis hin zu Evaluierungen von realisierten Projekten werden wir wieder allerlei Informationen sammeln und Kontakte pflegen.

Sollten Sie an einem Austausch zu diesen Tagen
oder einem der kommenden Aufenthalte in Hamburg interessiert sein
so freuen wir uns über Ihre Nachricht
unter office@die-ernst.at

SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Kurzseminar am 21.03.2019 von 18-20h in der zt:akademie Wien

In den Prozessen von Immobilienentwicklungen werden Architekten ebenso wie die unterschiedlichsten Disziplinen von Fachplanern neben Raumplanern zunehmend in komplexe juristische Themen von öffentlichen bis private Rechtsgebiete involviert ….

…. und finden sich in unerwarteten juristischen Fallstricken.

Im angebotenen Kurzseminar wird Rechtsanwalt Klaus PFEIFFER gemeinsam mit Evelyn Susanne ERNST-KIRCHMAYR folgende interdisziplinären Themenschwerpunkte mit besonderem Augenmerk auf aktuelle Fragestellungen aus dem Projektentwickleralltag behandeln:

  1. Attraktivität einer Liegenschaft liegenschaftsrechtliche Due Diligence
  2. Ankauf Zusicherungen im Kaufvertrag
  3. (Um)Widmung Realität vs. Entwicklungspotential – inkl. Markttrends
  4. WBO-Novellen 2018 wesentliche Neuerungen für Entwicklungsentscheidungen
  5. Projekttrends z.B. kurzfristige Vermietungen oder Bauträgerprojekte als lukrative Projekte
  6. Verkauf Asset und Share Deal, Forward Purchase
  7. Steuern welche sollten Sie jedenfalls kennen?

Das Seminar ist ausgebucht

Link zum Programm bzw. Möglichkeit zur Registrierung auf der

Warteliste sh. Homepage der zt:akademie als Veranstalterin

 > 21.03.2019 ztakademie Seminar: Erfolgreich im Recht!

neu: 3. Juni 2019 in Salzburg Veranstaltung mit Referenzen zur Raumordnung in Salzburg bzw. bei Interesse auch Oberösterreich

https://www.ztakademie. at/seminare/details?vid=5163

Mag. Klaus PFEIFFER Bakk. LLM (London) ist Rechtsanwalt & Partner der Kanzlei Weber & Co Rechtsanwälte in Wien
Als anerkannter Experte für Rechtsfragen der Immobilienentwicklung mit umfassenden Erfahrungen sowohl in typischen privatrechtlichen als auch öffentlich rechtlichen Fragestellungen in den verschiedensten Entscheidungsphasen von Projektentwicklungen ist langjähriger Referent in verschiedenen anerkannten Weiterbildungsinstituten wie auch für unternehmensinterne Weiterbildungen.

Ab 21.03.2019 wird die neue Widmungskonkretisierung „überwiegend geförderter Wohnbau“ bei Umwidmungen nun also rechtliche Realität …

… „überwiegend“ formuliert das Gesetz allerdings „2/3 Anteil“ laut einem Schreiben, das zwar inhaltlich den Gemeinderat passiert hat aber juristisch nicht so klar zu benennen ist – auch Ausnahmen sollen möglich sein, bei komplexen Gegebenheiten, oder so.

IMMERHIN: das Instrument der Städtebaulichen Verträge ist nun bald 5 Jahre lang zumindest vom Gesetzestext her unverändert, im Gegensatz zu den sonstigen gut 170 Änderungen im Jahr 2018 war die Formulierung des § 1a im Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch auch weiterhin „perfekt“, oder zumindest ausreichend.

In welchem Verhältnis stehen nun aber die Städtebaulichen Verträge zu der Forderung des Anteils von 2/3 geförderter Wohnbau? RECHT kompliziert, scheint es uns – von Stadtplanern, Juristen und Immobilienentwicklern höchst unterschiedlich geführte Diskussionen!

… besonders divers übrigens auch die Postings in der online-Versionen des nachfolgenden Artikels, bei dem Evelyn Susanne ERNST nach Ihrer aktuellen Einschätzung ebenso gefragt wurde wie der Doyen der Wiener Bauwirtschaft Winfried KALLINGER und Hans Jörg ULLREICH als Bauträgersprecher der Wiener Wirtschaftskammer:

https://derstandard.at/2000099603305/Neue-Widmungskategorie-sorgt-fuer-Verunsicherung

Artikel im Format pdf:

… Immobilienentwickler wissen welcher Aufgabe wir uns da stellen,
ABER:
wir haben „finally“ mit dem Unternehmen smart modelling solution

Spezialisten samt geeigneten Programmen gefunden,
die uns nicht nur verstehen sondern sich auch bereits

seit einigen Wochen an die komplexe Programmieraufgabe mit
„dynamischer Vielfalt von variablen Parametern“ wagen!

„Bye bye Excel Aera“ > „welcome RealEstateCalc“
wenn Sie mehr darüber wissen wollen
freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme
>
office@die-ernst.at

… und stellen Ihnen gerne gemeinsam mit Hrn. Tahir TAHIROV,
Geschäftsführer der internationalen
smart modelling Solutions,
unsere derzeitigen Softwarennovitäten für Immobilienentwicklungen vor –
im Austausch für Ihre Fragen bzw. Tauglichkeitsprüfungen
!

Wir freuen uns, dass unser Artikel zu Städtebaulichen Verträgen in Wien
von 68 Beiträgen zu Immobilienthemen im Ghezzo-Blog

im Jahr 2018 der „Zweitmeistgelesene“ war

(ein hübsches Wort noch dazu!)

http://ghezzo.at/am-meisten-gelesen-top-ten-blogbeitraege-2018/

hier nochmals der Link zum Originalbeitrag:

http://ghezzo.at/staedtebauliche-vertraege-in-wien/


Potentiale Immobilienentwicklungen <> aktuelle Raumplanung
Grundlage für (unternehmensinterne) Strategien 2020

Prüfungen und allfällige Aktualisierungen von Bewertungen
auf Basis von aktuellen Marktanalysen sowie rechtlichen Grundlagen.

Wir analysieren aktuelle lokale und regionale Trends im Zusammenhang mit den
aktuellen strategischen immobilienwirtschaftlichen bis gesetzlichen raumplanungsrechtlichen Grundlagen

… besichtigen einige Liegenschaften vor Ort und tauschen uns dabei interdisziplinär aus
– über praktische Erfahrungen bis hin zu spezifischen Themen von Sondernutzungen.

Sie sind da!

Nach den Regierungsbeschlüssen der umfassenden und im raumplanerischen Sinn durchaus als „sehr modern“ zu bezeichnenden Novellen des Raumplanungsgesetzes als auch des Grundverkehrsgesetzes sind wir weiterhin mit den Auswirkungen für mehrere spezifische  Liegenschaften beschäftigt, die wir für private Eigentümer als auch Unternehmen im Ländle begleiten.

Mit Anfang 2019 laden wir auf Basis dieser projektspezifischen Erfahrungen sowie einigen interdisziplinären Klausuren auch wieder zu unseren interdisziplinären nicht öffentlichen „ERNSThaften“ Expertendialogen, in denen wir uns von ersten Einschätzungen zu den neuen Ermessens- und Interpretationsspielräume über Auswirkungen auf Liegenschaftsbewertungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken zur neuen Gesetzeslage austauschen.

Die spezifischen Projekt- und Portfoliobewertungen setzen wir auch diesen Winter fort – wobei die Priorisierung von Besichtigungen in oder nächst Schigebieten erfahrungsgemäß direkt proportional zur Schneehöhe ist 🙂

Teilnahme an unseren Expertendialogen nur auf persönliche Einladung!
Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne unter der Emailadresse > office@die-ernst.at

Zur Vorgeschichte der aktuellen Gesetzesnovellen RPG & GVG:

Der für Ende 2017 angekündigte Entwurf der RPG-Novelle wurde schließlich am 23.03.2018 in einer Pressekonferenz der Landesregierung vorgestellt – und auch sein Zwilling: das Grundverkehrsgesetz.

Im April 2018 wurden die Gesetzesentwürfe zur internen Begutachtung ausgesandt und – wie angekündigt – die Entwurfstexte beider Novellen wurden im Mai 2018 für Interessierte zur Diskussion im Internet ohne jegliche Zugangshürde veröffentlich.

Im August hat die externe Begutachtungsfrist geendet, wobei die eingelangten Stellungnahmen im Sinne der Transparenz ebenfalls auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung veröffentlicht wurden.

Nachfolgend wurden auch die Regierungsvorlagen mit mehreren durchaus wesentlichen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen veröffentlicht – und zahlreiche Inhalte wurden auch in anderen Bundesländern diskutiert, von „vorbildhaft und hoffentlich bald auch bei uns“ bis „je früher ein verfassungsrechtliches Machtwort für diesen Eingriff in Eigentumsrechte desto besser“ ….

Am 14. November 2018 erfolgten schließlich die Beschlussfassungen des Landtags mit Ankündigung zur Kundmachung für Jänner 2019, woraus sich die Rechtskraft mit 1. März 2019 errechnet.

Hinweis Presseartikel zu den Entwürfen der Novellen RPG & GVG 25.02.2018

Auf Einladung des Standard verfasste Evelyn Susanne ERNST einen Artikel anläßlich der zeitgleichen Entwürfe von Novellen zur Raumplanungsgesetzgebung resp. Bauordnung in Wien und Vorarlberg inklusive einem dazu von Fr. ERNST geführtem Interview mit den Rechtsanwälten Michael HECHT / Fellner Wratzfeld & Partner sowie Stefan LAMPERT / Wolf Theiss Rechtsanwälte.

Artikel von Evelyn Susanne ERNST in der Beilage Recht und Wirtschaft des Standard erschienen am 25.05.2018 zu den Entwürfen der Bauordnungsnovelle in Wien sowie den Entwürfen der Novellen zum Raumplanungsgesetz und dem Grundverkehrsgesetze in Vorarlberg:
https://derstandard.at/2000080267516/Auf-dem-Verhandlungsweg-zu-besseren-Bauprojekten