Immobilienentwicklungen – Stadtplanung – Städtebauliche Verträge – Marktanalysen und Prognosen … das Übliche.
Wir würden mehr verraten, dürfen aber nicht.

nur soviel:

    Raum- & Stadtplaner, Immobilienentwickler & Co finden Hamburg weiterhin spannend!

Aufgabenbedingt sind wir vielleicht etwas unauffälliger als die mittlerweile schon jahrzehntelangen Architektenkarawanen gen chice HafenCity, Tanzende Türme, Side Hotel & Co, in den letzten Jahren auch zur beobachtenswerten Stadtteilentwicklung aus Anlass der IBA Hamburg-Wilhelmsburg oder den innerstädtischen City-IKEA.

Wir „beobachten“ die städtebaulichen Entwicklungen in Hamburg bekanntlich seit „vor Hafencity“ – ebenso wie das „Erstarken“ des § 11 Baugesetzbuch des Bundes, besser bekannt als „Städtebauliche Verträge“: ohne jeglicher Verletzung von Verschwiegenheitsverpflichtungen lässt sich auch immer wieder vortrefflich über die jahrelangen partizipativen Verfahren inkl. veröffentlichte Verträge wie z.B. die Städtebaulichen Verträge zur Entwicklung Mitte Altona oder das laufende öffentliche Verfahren zur Entwicklung des Holsten Quartiers diskutieren …

Neben unseren Terminen für Projektentwicklungen im Frühstadium bis hin zu Evaluierungen von realisierten Projekten werden wir wieder allerlei Informationen sammeln und Kontakte pflegen.

Sollten Sie an einem Austausch zu diesen Tagen
oder einem der kommenden Aufenthalte in Hamburg interessiert sein
so freuen wir uns über Ihre Nachricht
unter office@die-ernst.at

SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Kurzseminar am 21.03.2019 von 18-20h in der zt:akademie Wien

In den Prozessen von Immobilienentwicklungen werden Architekten ebenso wie die unterschiedlichsten Disziplinen von Fachplanern neben Raumplanern zunehmend in komplexe juristische Themen von öffentlichen bis private Rechtsgebiete involviert ….

…. und finden sich in unerwarteten juristischen Fallstricken.

Im angebotenen Kurzseminar wird Rechtsanwalt Klaus PFEIFFER gemeinsam mit Evelyn Susanne ERNST-KIRCHMAYR folgende interdisziplinären Themenschwerpunkte mit besonderem Augenmerk auf aktuelle Fragestellungen aus dem Projektentwickleralltag behandeln:

  1. Attraktivität einer Liegenschaft liegenschaftsrechtliche Due Diligence
  2. Ankauf Zusicherungen im Kaufvertrag
  3. (Um)Widmung Realität vs. Entwicklungspotential – inkl. Markttrends
  4. WBO-Novellen 2018 wesentliche Neuerungen für Entwicklungsentscheidungen
  5. Projekttrends z.B. kurzfristige Vermietungen oder Bauträgerprojekte als lukrative Projekte
  6. Verkauf Asset und Share Deal, Forward Purchase
  7. Steuern welche sollten Sie jedenfalls kennen?

Das Seminar ist ausgebucht

Link zum Programm bzw. Möglichkeit zur Registrierung auf der

Warteliste sh. Homepage der zt:akademie als Veranstalterin

 > 21.03.2019 ztakademie Seminar: Erfolgreich im Recht!

neu: 3. Juni 2019 in Salzburg Veranstaltung mit Referenzen zur Raumordnung in Salzburg bzw. bei Interesse auch Oberösterreich

https://www.ztakademie. at/seminare/details?vid=5163

Mag. Klaus PFEIFFER Bakk. LLM (London) ist Rechtsanwalt & Partner der Kanzlei Weber & Co Rechtsanwälte in Wien
Als anerkannter Experte für Rechtsfragen der Immobilienentwicklung mit umfassenden Erfahrungen sowohl in typischen privatrechtlichen als auch öffentlich rechtlichen Fragestellungen in den verschiedensten Entscheidungsphasen von Projektentwicklungen ist langjähriger Referent in verschiedenen anerkannten Weiterbildungsinstituten wie auch für unternehmensinterne Weiterbildungen.

Ab 21.03.2019 wird die neue Widmungskonkretisierung „überwiegend geförderter Wohnbau“ bei Umwidmungen nun also rechtliche Realität …

… „überwiegend“ formuliert das Gesetz allerdings „2/3 Anteil“ laut einem Schreiben, das zwar inhaltlich den Gemeinderat passiert hat aber juristisch nicht so klar zu benennen ist – auch Ausnahmen sollen möglich sein, bei komplexen Gegebenheiten, oder so.

IMMERHIN: das Instrument der Städtebaulichen Verträge ist nun bald 5 Jahre lang zumindest vom Gesetzestext her unverändert, im Gegensatz zu den sonstigen gut 170 Änderungen im Jahr 2018 war die Formulierung des § 1a im Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch auch weiterhin „perfekt“, oder zumindest ausreichend.

In welchem Verhältnis stehen nun aber die Städtebaulichen Verträge zu der Forderung des Anteils von 2/3 geförderter Wohnbau? RECHT kompliziert, scheint es uns – von Stadtplanern, Juristen und Immobilienentwicklern höchst unterschiedlich geführte Diskussionen!

… besonders divers übrigens auch die Postings in der online-Versionen des nachfolgenden Artikels, bei dem Evelyn Susanne ERNST nach Ihrer aktuellen Einschätzung ebenso gefragt wurde wie der Doyen der Wiener Bauwirtschaft Winfried KALLINGER und Hans Jörg ULLREICH als Bauträgersprecher der Wiener Wirtschaftskammer:

https://derstandard.at/2000099603305/Neue-Widmungskategorie-sorgt-fuer-Verunsicherung

Artikel im Format pdf:

… Immobilienentwickler wissen welcher Aufgabe wir uns da stellen,
ABER:
wir haben „finally“ mit dem Unternehmen smart modelling solution

Spezialisten samt geeigneten Programmen gefunden,
die uns nicht nur verstehen sondern sich auch bereits

seit einigen Wochen an die komplexe Programmieraufgabe mit
„dynamischer Vielfalt von variablen Parametern“ wagen!

„Bye bye Excel Aera“ > „welcome RealEstateCalc“
wenn Sie mehr darüber wissen wollen
freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme
>
office@die-ernst.at

… und stellen Ihnen gerne gemeinsam mit Hrn. Tahir TAHIROV,
Geschäftsführer der internationalen
smart modelling Solutions,
unsere derzeitigen Softwarennovitäten für Immobilienentwicklungen vor –
im Austausch für Ihre Fragen bzw. Tauglichkeitsprüfungen
!

Wir freuen uns, dass unser Artikel zu Städtebaulichen Verträgen in Wien
von 68 Beiträgen zu Immobilienthemen im Ghezzo-Blog

im Jahr 2018 der „Zweitmeistgelesene“ war

(ein hübsches Wort noch dazu!)

http://ghezzo.at/am-meisten-gelesen-top-ten-blogbeitraege-2018/

hier nochmals der Link zum Originalbeitrag:

http://ghezzo.at/staedtebauliche-vertraege-in-wien/


Potentiale Immobilienentwicklungen <> aktuelle Raumplanung
Grundlage für (unternehmensinterne) Strategien 2020

Prüfungen und allfällige Aktualisierungen von Bewertungen
auf Basis von aktuellen Marktanalysen sowie rechtlichen Grundlagen.

Wir analysieren aktuelle lokale und regionale Trends im Zusammenhang mit den
aktuellen strategischen immobilienwirtschaftlichen bis gesetzlichen raumplanungsrechtlichen Grundlagen

… besichtigen einige Liegenschaften vor Ort und tauschen uns dabei interdisziplinär aus
– über praktische Erfahrungen bis hin zu spezifischen Themen von Sondernutzungen.

Sie sind da!

Nach den Regierungsbeschlüssen der umfassenden und im raumplanerischen Sinn durchaus als „sehr modern“ zu bezeichnenden Novellen des Raumplanungsgesetzes als auch des Grundverkehrsgesetzes sind wir weiterhin mit den Auswirkungen für mehrere spezifische  Liegenschaften beschäftigt, die wir für private Eigentümer als auch Unternehmen im Ländle begleiten.

Mit Anfang 2019 laden wir auf Basis dieser projektspezifischen Erfahrungen sowie einigen interdisziplinären Klausuren auch wieder zu unseren interdisziplinären nicht öffentlichen „ERNSThaften“ Expertendialogen, in denen wir uns von ersten Einschätzungen zu den neuen Ermessens- und Interpretationsspielräume über Auswirkungen auf Liegenschaftsbewertungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken zur neuen Gesetzeslage austauschen.

Die spezifischen Projekt- und Portfoliobewertungen setzen wir auch diesen Winter fort – wobei die Priorisierung von Besichtigungen in oder nächst Schigebieten erfahrungsgemäß direkt proportional zur Schneehöhe ist 🙂

Teilnahme an unseren Expertendialogen nur auf persönliche Einladung!
Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne unter der Emailadresse > office@die-ernst.at

Zur Vorgeschichte der aktuellen Gesetzesnovellen RPG & GVG:

Der für Ende 2017 angekündigte Entwurf der RPG-Novelle wurde schließlich am 23.03.2018 in einer Pressekonferenz der Landesregierung vorgestellt – und auch sein Zwilling: das Grundverkehrsgesetz.

Im April 2018 wurden die Gesetzesentwürfe zur internen Begutachtung ausgesandt und – wie angekündigt – die Entwurfstexte beider Novellen wurden im Mai 2018 für Interessierte zur Diskussion im Internet ohne jegliche Zugangshürde veröffentlich.

Im August hat die externe Begutachtungsfrist geendet, wobei die eingelangten Stellungnahmen im Sinne der Transparenz ebenfalls auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung veröffentlicht wurden.

Nachfolgend wurden auch die Regierungsvorlagen mit mehreren durchaus wesentlichen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen veröffentlicht – und zahlreiche Inhalte wurden auch in anderen Bundesländern diskutiert, von „vorbildhaft und hoffentlich bald auch bei uns“ bis „je früher ein verfassungsrechtliches Machtwort für diesen Eingriff in Eigentumsrechte desto besser“ ….

Am 14. November 2018 erfolgten schließlich die Beschlussfassungen des Landtags mit Ankündigung zur Kundmachung für Jänner 2019, woraus sich die Rechtskraft mit 1. März 2019 errechnet.

Hinweis Presseartikel zu den Entwürfen der Novellen RPG & GVG 25.02.2018

Auf Einladung des Standard verfasste Evelyn Susanne ERNST einen Artikel anläßlich der zeitgleichen Entwürfe von Novellen zur Raumplanungsgesetzgebung resp. Bauordnung in Wien und Vorarlberg inklusive einem dazu von Fr. ERNST geführtem Interview mit den Rechtsanwälten Michael HECHT / Fellner Wratzfeld & Partner sowie Stefan LAMPERT / Wolf Theiss Rechtsanwälte.

Artikel von Evelyn Susanne ERNST in der Beilage Recht und Wirtschaft des Standard erschienen am 25.05.2018 zu den Entwürfen der Bauordnungsnovelle in Wien sowie den Entwürfen der Novellen zum Raumplanungsgesetz und dem Grundverkehrsgesetze in Vorarlberg:
https://derstandard.at/2000080267516/Auf-dem-Verhandlungsweg-zu-besseren-Bauprojekten

Habemus novellam – und zwar gleich doppelt!

Seit 1. März 2019 gelten sie nun also, die am 14. November 2018 von der Landesregierung beschlossenen Novellen des Raumplanungsgesetzes als auch des Grundverkehrsgesetzes.

Wir diskutieren interdisziplinär (neue) Parameter, Auswirkungen, Einschätzungen, Prognosen, Bedingnisse, Szenarien etc. – und zwar sowohl grundsätzlich als auch anhand mehrerer konkreter Beispiele, für die wir um unsere Einschätzung angefragt wurden.

Bei Fragen zu unseren Tätigkeiten, Interesse an einem fachlichen Austausch,
Teilnahme an unseren interdisziplinären Expertendialogen
freuen wir uns über Ihre Nachricht
unter office@die-ernst.at

SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Freie Plätze zum Seminar am 06.05.2019 mit gleichem Thema,

für das wir uns über die Zusage als Co-Referent Michael PECH / ÖSW-AG besonders freuen

Programm und Anmeldung auf der Homepage der zt:akademie als Veranstalterin

> zt:akademie Seminar 6. Mai 2019 ab 18h

Kurzseminar am 20.02.2019 von 17-20h in der zt:akademie der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland

                   Geförderter und gemeinnütziger Wohnbau in Wien –
      von B wie „Bauordnungsnovelle“ bis W „wissenswerte Grundlagen“

DAS aktuelle Thema für Projektentwickler, Raumplaner und Architekten,
seit der am 21.12.2018 mit LGBl idF 69/2018 kundgemachten Bauordnungsnovelle Wien
nicht zuletzt da nun

  • mit 3-monatiger Frist ab Kundmachung
  • zukünftige Umwidmungen ab 5.000 m2
  • „im Normalfall“
  • zu 2/3 mit der Widmungskonkretisierung „geförderten Wohnbau“ festzulegen sind.

Wir freuen uns besonders über die Zusagen von

Michael GEHBAUER/Geschäftsführer WBV-GPA und
Cilli WILTSCHKO/Projektentwicklerin & GF der Planungsgesellschaft innerhalb der WBV-GPA

die nicht nur seit vielen Jahren für Ihre innovativen Wohnbauprojekte des gemeinnützigen Bauträgers WBV-GPA bekannt sind, sondern auch mit Fertigstellung allein in den Jahren 2016-18 von 92.279 m2 Wohnnutzfläche in 12 Projekten reiche aktuelle Erfahrungen für die Teilnehmer des Seminares sowohl im gemeinnützigen und geförderten als auch im Mix mit freifinanzierten Projekten anbieten.

Die geplanten Themenschwerpunkte der 3 Referenten aus Sicht der Raum-/Stadtplanung, Projektentwicklung und vor allem deren Realisierung sind u.a.

  1. Überblick geförderter und gemeinnütziger vs. freifinanzierter Wohnbau in Wien
  2. relevante alte und neue Regelungen zum geförderten Wohnbau in der aktuellen Bauordnung
  3. (Ober)Grenzen in der Kalkulation von Baukosten, Grundstückskostenanteil etc.
  4. (verbindliche) Standards von Nutzungen, Materialien, Bauträgern, Mieteransprüchen
  5. Erfahrungen aus der gemeinsamen Entwicklung freifinanzierter + gemeinnütziger/geförderter Wohnbau
  6. zukünftige Trends im Wohnbau

Programm siehe Homepage der Veranstalterin

AUSGEBUCHT – LEIDER KÖNNEN AUCH FÜR DIE WARTELISTE KEINE WEITEREN ANMELDUNGEN ENTGEGENGENOMMEN WERDEN!
Link > https://www.ztakademie.at/seminare/details?vid=5054
Hinweis: das Seminar ist öffentlich, Mitglieder der Ziviltechnikerkammer erhalten die üblichen Reduktionen

Bei inhaltlichen Fragen oder Anregungen zu weiteren Themenschwerpunkten 
wenden Sie sich gerne auch direkt an > office@die-ernst.at

Potentialbewertung ausgewählter Liegenschaften
u.a. im Hinblick auf die Novellierungen des Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz im Jahr 2018

Grundlage für unsere Bewertungen sind – neben persönlichen „Ländle-Kenntnissen seit den 60-er Jahren“ sowie Fachkenntnissen der verschiedensten Phasen der Raumplanung aus den letzten > 30 Jahren sowie > 1 Jahrzehnt auch der Immobilienentwicklungen – unsere regionalen Standort- und Marktanalysen mit besonderer Berücksichtigung der Mikro- und Makroentwicklungen sowie der Erfahrung mit Raumplanungsverfahren aus vergleichbaren abgeschlossenen bzw. laufenden Verfahren

Diese Termine sind nicht öffentlich.

Von Grundsatzfragen zu Liegenschaften bis hin zu

raumplanungsrechtlichen oder marktwirtschaftliche Expertisen –

kontaktieren Sie uns gerne!

Wir tauschen uns immer gerne auch außerhalb unserer vorhandenen Netzwerke

über lokale Fragestellungen oder Einschätzungen vor Ort aus,

wofür wir Ihnen – auf Wunsch – im Gegenzug gerne entsprechende Experten empfehlen.